Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Entwurf liegt noch bis zum 6. August öffentlich aus - Hinweise und Einwände können bei der Stadt eingereicht werden.
Der Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 11. Juni gebilligt.
Ziel ist es, eine fachlich gestützte Entscheidungsgrundlage für den planungsrechtlichen Steuerungsprozess der Einzelhandelsentwicklung in Torgau zu erarbeiten. Dabei gilt es, aktuelle Anforderungen ebenso zu berücksichtigen, wie landesplanerische und städtebauliche Zielsetzungen. Mit der Fortschreibung sollen zukunftsfähige, attraktive Einzelhandelsstrukturen in der Stadt Torgau weiter gesichert und herausgebildet werden. Die grundsätzliche Zielrichtung der Priorität der innerstädtischen Entwicklung soll bestehen bleiben, die Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Lebensmitteln und die Stärkung des Mittelzentrums Torgau sollen angemessene Berücksichtigung finden. Das angedachte "Nahversorgungszentrum-West" in der Naundorfer Straße soll auf dessen städtebauliche Auswirkungen geprüft und durch die Fortschreibung beurteilt werden.
Nach der Billigung des Entwurfs zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes liegt dieser öffentlich bis einschließlich 6. August aus. In dieser Zeit können sich die Bürgerschaft und örtliche Akteure dazu äußern. Berührte Träger öffentlicher Belange werden schriftlich beteiligt. Danach werden die eingegangenen Hinweise ausgewertet und abgewogen und ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept erstellt, das vom Stadtrat als städtebauliches Konzept für die nächsten Jahre beschlossen werden kann.
Während der Auslegungsfrist können zum Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes in der Fassung vom 30.04.2025 von jedermann Stellungnahmen
- schriftlich an: Stadt Torgau – Stadtplanungsamt (Markt 1, 04860 Torgau),
- per E-Mail an: e.engler@torgau.de
- oder zur Niederschrift
abgegeben werden.