Sprungziele

Einzelhandels- und Zentrenkonzept

    Entwurf liegt noch bis zum 6. August öffentlich aus - Hinweise und Einwände können bei der Stadt eingereicht werden.

    Der Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 11. Juni gebilligt.

    Ziel ist es, eine fachlich gestützte Entscheidungsgrundlage für den planungsrechtlichen Steuerungsprozess der Einzelhandelsentwicklung in Torgau zu erarbeiten. Dabei gilt es, aktuelle Anforderungen ebenso zu berücksichtigen, wie landesplanerische und städtebauliche Zielsetzungen. Mit der Fortschreibung sollen zukunftsfähige, attraktive Einzelhandelsstrukturen in der Stadt Torgau weiter gesichert und herausgebildet werden. Die grundsätzliche Zielrichtung der Priorität der innerstädtischen Entwicklung soll bestehen bleiben, die Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Lebensmitteln und die Stärkung des Mittelzentrums Torgau sollen angemessene Berücksichtigung finden. Das angedachte "Nahversorgungszentrum-West" in der Naundorfer Straße soll auf dessen städtebauliche Auswirkungen geprüft und durch die Fortschreibung beurteilt werden.

    Nach der Billigung des Entwurfs zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes liegt dieser öffentlich bis einschließlich 6. August aus. In dieser Zeit können sich die Bürgerschaft und örtliche Akteure dazu äußern. Berührte Träger öffentlicher Belange werden schriftlich beteiligt. Danach werden die eingegangenen Hinweise ausgewertet und abgewogen und ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept erstellt, das vom Stadtrat als städtebauliches Konzept für die nächsten Jahre beschlossen werden kann.

     

    Während der Auslegungsfrist können zum Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes in der Fassung vom 30.04.2025 von jedermann Stellungnahmen

    • schriftlich an: Stadt Torgau – Stadtplanungsamt (Markt 1, 04860 Torgau),
    • per E-Mail an: e.engler@torgau.de
    • oder zur Niederschrift

    abgegeben werden.

    Alle Nachrichten

    De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

    Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

    Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.