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Öffentliche Bekanntmachung - Lärmaktionsplan fortgeschrieben

    Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Lärmaktionsplan Stadt Torgau

    Entwurfes zum Lärmaktionsplan der Großen Kreisstadt Torgau in der Fassung vom 26. Juli 2024

    Der Stadtrat der Stadt Torgau hat in der öffentlichen Sitzung am 27.06.2018 die Aufstellung des Lärmaktionsplanes 2018 der Stadt Torgau beschlossen. Am 28.08.2024 wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates der Stadt Torgau über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Lärmaktionsplan der Stadt Torgau in der Fassung vom 26. Juli 2024, hier die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 2018 der Stadt Torgau, informiert.

    Lärmaktionspläne dienen der wirksamen Verhinderung oder Minderung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen und sind in Zuständigkeit der Städte und Gemeinden zu erstellen, alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Gegenstand der kommunalen Lärmaktionsplanung sind die gemäß Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraßen. Zum jetzigen Zeitpunkt wird der Lärmaktionsplan fortgeschrieben.

    Um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Information und Stellungnahme zum Entwurf Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 2018 der Stadt Torgau in der Fassung vom 26.07.2024 zu geben, liegt dieser

    vom 28.08.2024 bis einschließlich 25.09.2024

    in der Stadtverwaltung der Stadt Torgau, Markt 1, 04860 Torgau, im Stadtplanungsamt, Eingang Leipziger Straße in der II. Etage vor den Räumen L. 2.06 zu den Öffnungszeiten des Rathauses zu jedermanns Einsicht aus.

    Montag                              08:00 – 12:00 Uhr

    Dienstag                           08:00 – 16:00 Uhr

    Mittwoch                          geschlossen

    Donnerstag                     08:00 – 18:00 Uhr

    Freitag                               08:00 – 12:00 Uhr

    Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Torgau unter

    https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/torgau/beteiligung/themen/1044817

    und unter www.torgau.eu eingesehen werden.

    Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zur Lärmaktionsplanung schriftlich an die Stadtverwaltung der Stadt Torgau, Markt 1, 04860 Torgau, Planungsamt, per Mail an s.wetzer@torgau.de oder persönlich während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

    Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes unberücksichtigt bleiben können.

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