Sprungziele

Verkehrsinformation für das Stadtjubiläum „1050 Jahre Torgau“ vom 22. bis 24. September 2023

Im Rahmen des Stadtjubiläums richtet die Stadt Torgau vom 22. bis 24. September 2023 ein Festwochenende aus. Aufgrund zahlreicher Höhepunkte an den genannten Veranstaltungstagen und der zu erwartenden Besucherzahlen wird es im Innenstadtbereich Torgaus Verkehrseinschränkungen geben.


Für den individuellen Fahrverkehr werden folgende Bereiche temporär gesperrt:

  • Marktplatz,
  • Parkplatz und obere Straße Rosa-Luxemburg-Platz,
  • Bäckerstraße, verlängerte Bäckerstraße, Ritterstraße, Wintergrüne, Pfarrstraße, Nonnenstraße, Fleischmarkt, Schloßstraße, Katharinenstraße
  • Parkplatz an der Kulturbastion, Straße der Jugend 14b


In den Zeiträumen von:

  • Freitag, 22. September 2023 von 15:00 Uhr bis 0:30 Uhr, Wintergrüne bereits ab 21.09.2023 ab 13:00 Uhr - alle oben benannten Bereiche
  • Samstag, 23. September 2023 von 8:00 Uhr bis 0:30 Uhr - alle oben benannten Bereiche und Zufahrt EDEKA über Rosa-Luxemburg-Platz
  • Sonntag, 24. September von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr - alle oben benannten Bereiche und Zufahrt EDEKA über Rosa-Luxemburg-Platz

 

Absolutes Halteverbot wird für folgende Bereiche zu den nachstehenden Zeiten ausgesprochen:

Montag, 18. September 2023 bis Montag, 25. September 2022
Parkplatz an der Kulturbastion, Straße der Jugend 14b

Donnerstag, 21. September2023 von 8:00 Uhr bis Sonntag, 24. September 2023 – 22:00 Uhr
Parkleiste Schlossvorplatz, vordere Stellplätze Unter den Linden

Freitag, 22. September 2023 von 0:00 Uhr bis Sonntag, 24. September 2023 – 22:00 Uhr
verlängerte Bäckerstraße

Freitag, 22. September 2023 von 8:00 Uhr bis Sonntag, 24. September 2023 – 22:00 Uhr
Parkplatz Rosa-Luxemburg-Platz, Parkleiste Markt

Freitag, 22. September 2023 von 18:00 Uhr bis Sonntag, 24. September 2023 – 22:00 Uhr
Krad-Stellplätze verlängerte Bäckerstraße, obere Rosa-Luxemburg-Straße, Ritterstraße, Pfarrstraße, vollständiger Fleischmarkt, Bibliothekshof

 

Festumzug - Sonntag, 24. September 2023

absolutes Haltverbot von 9:00 Uhr – 18:00 Uhr
Solarstraße, Repitzer Weg, Wolffersdorffstraße, Friedrichplatz, Leipziger Straße, Breite Straße, Wittenberger Straße, tlw. Kurstraße

Sperrung für den Fahrverkehr von 12:30 Uhr – 19:00 Uhr
Solarstraße, Repitzer Weg, Wolffersdorffstraße (auch die Querung dieser Straßen ist nicht möglich)

Sperrung für den Fahrverkehr von 14:00 Uhr – 19:00 Uhr
Puschkinstraße, Friedrichplatz, Leipziger Wall, Leipziger Straße, Breite Straße, Wittenberger Straße, tlw. Kurstraße (auch die Querung dieser Straßen ist nicht möglich)

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sein Fahrzeug auf dem eigenen Grundstück abzustellen, sofern es während des Veranstaltungszeitraumes nicht bewegt wird.
Einwohner, welche gewohnheitsmäßig den öffentlichen Parkraum nutzen, ihr Fahrzeug auf Grund von Halteverboten jedoch anderweitig parken müssen und keine private Alternative haben ihr Fahrzeug außerhalb des Festgebietes bei Freunden, Bekannten oder auf dem Firmengelände abzustellen, können einen Antrag auf Zuweisung eines Sonderparkplatzes bis zum 08.09.2023 stellen.
Sonderparkmöglichkeiten stehen nur begrenzt zur Verfügung, bitte nutzen Sie vorrangig private Ausweichmöglichkeiten zum Abstellen Ihres Fahrzeuges außerhalb des Festgeländes, sofern Sie ihr Fahrzeug zwingend am Festwochenende innerhalb der oben benannten Sperrzeiten nutzen müssen.

Die öffentlichen Parkplätze

  • Parkplatz am Oberhafentor
  • Parkplatz am Bahnhof
  • Parkplätze Wasserturmturnhalle (beidseitig)
  • Parkplatz Elbstraße
  • Parkplatz Pestalozziweg/am Elbanleger (SO 14-18 Uhr keine An- und Abfahrt möglich)

stehen uneingeschränkt zum Parken zur Verfügung.


Einwohner, welche aus besonders dringlichen Gründen in den gesperrten Bereich des Festgebietes während des Veranstaltungszeitraumes einfahren müssen, können bis zum 08.09.2023 einen ausführlich begründeten Antrag auf Erteilung einer Zufahrtsberechtigung stellen.


Es wird um Verständnis gebeten, dass Sondergenehmigungen nur in einem sehr begrenzten Umfang unter Abwägung der besonderen Umstände ausgegeben werden können. Die Vergabe von Sonderparkplätzen ist nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten möglich.


Anträge auf Zufahrtsberechtigung oder Sonderparkgenehmigung richten Sie bitte bis spätestens 08.09.2023 (Posteingang) an die

Stadt Torgau                       E-Mail: verkehr-veranstaltungen@torgau.de
Ordnungsamt – 1050           Fax: 03421/748-402
Markt 1
04860 Torgau

Diese Anträge müssen Name, Anschrift, amtliches Kennzeichen, Antragsart und Antragsgrund (Nachweispflicht), Zeitraum der Befahrung/des Parkens und ggf. die entsprechende Angabe der privaten Parkmöglichkeit enthalten.


Folgende Fahrzeuge benötigen keine Sondergenehmigungen:
Taxi, Kommunalfahrzeuge (Aufschrift Stadt Torgau), Stadtwerke (orange), Fahrzeuge der A.T.O. (grün), Einsatzfahrzeuge, Polizei/Ortspolizeibehörde, Feuerwehr, Bundeswehr, Postdienstleister, Rettungswesen, eilige Arzneimittel, Bestatter

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihre Stadtverwaltung Torgau

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.