Hat die verstorbene Person die Feuerbestattung ausdrücklich verfügt, so ist diesem Wunsch zu entsprechen, lehnte sie diese ab, so ist die Einäscherung unzulässig.
Fehlt eine letztwillige Anordnung zur Feuerbestattung, kann die für die Bestattung verantwortliche angehörige Person eine entsprechende Verfügung treffen.
Die Feuerbestattung ist die häufigste Bestattungsart in Sachsen. Bei dieser Bestattungsform wird die oder der Verstorbene nach der Trauerfeierlichkeit mit dem Sarg eingeäschert und die Asche anschließend in einer Grabstätte beigesetzt.
Hinweis: Eine handschriftliche Verfügung kann beispielsweise so lauten: "Ich, (Vor- und Nachname), wünsche nach meinem Tode feuerbestattet zu werden. Ort, Datum, Unterschrift."
Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille der verstorbenen Person maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Ist der Wille des oder der Verstorbenen nicht zu ermitteln, entscheidet die für die Bestattung verantwortliche angehörige Person. Für Verstorbene ohne Hinterbliebene wird durch die Gemeinde eine ortsübliche Bestattung veranlasst.
(Geben Sie Ihren Wohnort ein:)
- Beantragen Sie eine Unbedenklichkeitserklärung beim Gesundheitsamt des Einäscherungsortes
- Das Gesundheitsamt des Einäscherungsortes veranlasst eine zweite Leichenschau durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Rechtsmedizin. Die zweite Leichenschau kann auch vom einer in der Leichenschau erfahrenen Fachärztin oder einem Facharzt für Pathologie durchgeführt werden, sofern in einer Region nicht genügend Fachärzte für Rechtsmedizin zur Verfügung stehen.
- Die Kremierung und die Beisetzung der Urne haben die Angehörigen / das beauftragte Bestattungsunternehmen mit dem Krematorium und der Friedhofsverwaltung zu regeln.
- Die Asche einer verstorbenen Person ist innerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung auf einem Bestattungsplatz beizusetzen.
Hinweis: Die meisten Formalitäten übernimmt in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen. Dort erhalten Sie auch pietätvolle Beratung. Lassen Sie sich vor der Beauftragung die angebotenen Dienstleistungen und Preise erläutern.