Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden nach § 55 Personenstandsgesetz / PStG, Lebenspartnerschaftsurkunde
Als Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) erhalten Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde. Benötigen Sie später weitere Urkunden (zum Beispiel in Rentenangelegenheiten), stellt Ihnen das Standesamt auf Antrag jederzeit zusätzliche Exemplare aus.
Beurkundung einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft
Im Ausland begründete Lebenspartnerschaften können in einem deutschen Lebenspartnerschaftsregister eingetragen werden. Das betreffende Standesamt stellt Ihnen dann auf Antrag Lebenspartnerschaftsurkunden aus.
–> örtliche Besonderheiten (soweit bestehend)
Geben Sie den Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft ein:
Beantragung vor Ort im zuständigen Standesamt
- Suchen Sie das zuständige Standesamt auf:
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Tipp: Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vor.
Beantragung ohne persönliches Erscheinen im Standesamt
- Setzen Sie sich mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft
- Angaben zum Lebenspartner / zur Lebenspartnerin
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
- Sollten weitere Nachweise erforderlich sein, setzt sich das Standesamt mit Ihnen in Verbindung.
- Den Gebührenbescheid oder eine Zahlungsaufforderung erhalten Sie entweder vorab oder mit Zusendung der Urkunde.
Örtliche Besonderheiten: keine