Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.
Hinweis:
Bei Urkunden aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat
- ist keine weitere Beglaubigung erforderlich und
- besteht bei bestimmten Urkunden (zum Beispiel Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde, Meldebescheinigung) die Möglichkeit, von der ausstellenden Behörde eine Übersetzungshilfe zu erhalten. Eine Übersetzung durch einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin im Inland ist dann in der Regel nicht mehr erforderlich.
Tipp: Die Übersetzungshilfe wird zusammen mit der Personenstandsurkunde ausgestellt - sie sollte also gleichzeitig beantragt werden.
Ansprechstelle
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt der Stadt oder Gemeinde,
- in dem die verstorbene Person den letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte
- Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit: das Standesamt des Wohnortes oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der antragstellenden Person
- Waren weder der Verstorbene noch Sie als antragstellende Person jemals im Inland wohnhaft, wenden Sie sich bitte an das Standesamt I in Berlin:
—-> Standesamt I Berlin
Die Eintragung eines Sterbefalls im Ausland in das deutsche Sterberegister können persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragt werden. (Sind Sie aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie sich mit Vollmacht vertreten lassen).
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
- Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Sterberegister erfolgen.
Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Sterbeurkunde aus.