Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, wird ebenfalls eine Sterbeurkunde benötigt.
–> örtliche Besonderheiten (soweit bestehend)
Geben Sie den Wohnort der verstorbenen Person ein:
Bei allen Standesämtern können Sie die Urkunde persönlich beantragen und abholen.
- Sie benötigen ihren Reisepass oder Personalausweis.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Tipp: Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vor.
Beantragung per Post oder Telefax
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Sterbedatum und -ort
- gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie in der Regel einen Gebührenbescheid.
Urkunde für die Bestattung
Für die Bestattung bedarf es keiner gesonderten Sterbeurkunde. Vor einer Beisetzung ist dem Friedhofsträger die Sterbeurkunde im Original vorzulegen.
Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.
Dem Krematorium ist lediglich schriftlich nachzuweisen, dass der Sterbefall von einem Standesbeamten beurkundet wurde. Dafür reicht die Kopie des nichtvertraulichen Teils der Todesbescheinigung, die den Vermerk des Standesamtes enthält oder eine formlose Bestätigung des Standesbeamten oder der Standesbeamtin, dass er/sie den Vermerk auf der Todesbescheinigung angebracht hat, aus.
Örtliche Besonderheiten: keine