Sprungziele

öffentliche Ausschreibung

Die Große Kreisstadt Torgau (Sachsen)

sucht für die

Bewirtschaftung Junger Garten / Eichwiese / Torgauer Arche

ab dem 01.01.2024 einen/e Betreiber(in)

 

Gesamte Objektfläche

Die geplante Bewirtschaftung umfasst den Betrieb des Jungen Gartens, der Eichwiese sowie der Torgauer Arche mit einer Gesamtfläche von ca. 46.000 m² (siehe Plan).

Lage

Nördlich der Straße „Am Stadtpark“ grenzt das Gelände Junger Garten an das Glacis an. Vom Jungen Garten kommt man über die Wiesenspange auf die Eichwiese. Diese wird nördlich von der Gleisanlage der Deutschen Bahn, westlich vom Repitzer Weg und östlich vom internationalen Elberadweg begrenzt.

 

Objektbeschreibung

Das Gelände wird aufgeteilt in Junger Garten und Eichwiese.

Im Jungen Garten befinden sich u. a. ein Multi-Spielfeld, ein Baumhain, eine Trampolinanlage, eine Fitness-Area und eine Kletterlandschaft. Des Weiteren befinden sich auf der Eichwiese eine Skateanlage, verschiedene Sitzbereiche, der Eichenspielplatz, ein Naturentdeckerpfad, der Deichgucker, die Beach Area mit Beach Bar sowie die Torgauer Arche.

Bewirtschaftung / Betreibung

Die Große Kreisstadt Torgau sucht für die Bewirtschaftung des Jungen Gartens, der Eichwiese sowie der Torgauer Arche ab dem 01.01.2024 einen/e zuverlässigen, dynamischen und flexiblen Betreiber(in).

Angedacht ist ein langfristiger Vertrag über 5 Jahre mit Verlängerungsoption, in dem die getroffenen Absprachen aufgenommen werden.

Der Stadt Torgau obliegt die Instandhaltung und Instandsetzung der Gebäude und technischen Anlagen für das Vertragsobjekt. Notwendige Arbeiten werden durch die Stadtverwaltung angekündigt. Der Betreiber(in) trägt die Kosten der Schönheitsreparaturen für den Vertragsgegenstand.

Aktuell ist die SWD GmbH für das Abschließen und die Räumung des Geländes „Junger Garten/Eichwiese“ (inkl. Toilettenanlagen). Es besteht die Möglichkeit einer Vertragsübernahme oder Abschlusses eines eigenen Vertrages.

Eine Nutzung durch Dritte (in diesen Fällen nutzt der Betreiber das Objekt nicht selbst, sondern überlässt dieses im Wege eines Vertrages an Dritte und tritt nicht als Veranstalter auf) - auch nur zu Teilen - bedarf der vorherigen Zustimmung der Stadt Torgau.

Der Betreiber darf keine Waren versteigern und keine Lose verkaufen. Jede Art von Kriegsspielzeugen, pornografischen Erzeugnissen sowie Dinge, die gesetzlich verboten sind bzw. gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen, dürfen nicht ausgestellt, angeboten oder in sonstiger Weise verbreitet werden.

Die Stadt Torgau verbietet jegliche Form (insbesondere Parolen, Kleidung und Fahnen) von Faschismus, Rassismus, Antisemitismus, Sexismus oder Homophobie auf dem gesamten Gelände. Für die Einhaltung ist der Betreiber verantwortlich. Personen die gegen dieses Verbot verstoßen, sind unverzüglich vom Gelände zu verweisen und diesen ein Betretungsverbot aufzuerlegen.

Gestattungsvereinbarungen durch die Stadt Torgau erfolgen nach vorheriger Anzeige.

Gesucht wird ein/e Betreiber/-in(innen), der/die über entsprechende Fach- und Branchenkenntnisse, Erfahrungen und Qualifikationen verfügen und deren Nutzungs-/Betreiberkonzept überzeugt.

Die Stadt Torgau gibt dem/der/den Bewerber (n; in, innen) die Möglichkeit, sich einen Eindruck über die konkreten Verhältnisse vor Ort zumachen.

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen und zu gewährleisten:

Grundlegende Arbeiten:

  • Reinigung der Müllkörbe 3x wöchentlich (inklusive Entsorgung Müll, Anzahl 16 Stück, Erweiterung Reinigung Müllkörbe nach Abstimmung))
  • Umsetzung der festgelegten Benutzungsordnung für das Areal Junger Garten / Eichwiese in der Fassung vom 31.03.2023
  • Pflicht zur Meldung von Vandalismus
  • Wasserleitungen winterfest machen (Auspusten Brauchwasserleitung mit Kompressor)
  • Turnusmäßige Reinigung der Regeneinläufe (ca. 1x im Jahr)
  • Reinigung der Freiflächen – Müll (inkl. Entsorgung)
  • Nach Abstimmung mit SV - Entfernen von kleinem Graffiti und Schmierereien (außer Graffitiwand) – größere Verunreinigungen werden durch SV gereinigt
  • mindestens 2 Mal jährliche Pflege aller Bänke aus Holz (anschleifen Korn 120, Aufbringen Öllasur - mit Farbpigmenten liefern / Produkt: Remmers ECO Öl oder gleichwertig in den Farbtönen Teak oder Bankirai)
  • sämtliche Nebenkosten für den Nutzungsgegenstand, die zur Deckung der tatsächlich anfallenden Aufwendungen für das Objekt erforderlich sind, hat der Nutzer/Betreiber durch die Nebenkostenabrechnung über die Stadt Torgau abzurechnen
  • Änderungsverbot der bestehenden Anlagen (Fördermittelbindung, bei Beschädigungen, die nicht reparabel sind – Abstimmung mit Stadtverwaltung)
  • Winterdienstarbeiten sind in Eigenregie des künftigen Betreibers zu organisieren

Detaillierte Vorgaben bzgl. der Unterhaltungspflege der Vegetationsflächen finden Sie in Anlage 2. Entsprechende Mengenangaben der Unterhaltungspflege finden Sie in Anlage 3.

Junger Garten:

siehe Anlage 1 – planerische Darstellung der Einzelbereiche und Objekte

  • Vegetationspflege: (genaue Leistungsbeschreibung siehe Anlage 2)
    • bis Ende 2024 komplette Entwicklungspflege für Gehölze noch bei bauausführender Firma
    • ab 01/2025: - mind. 3 Pflegegänge Gehölze
      • 15x Wässern Gehölze und Stauden
      •  mind. 10 Pflegegänge Rasen (Erweiterung Leistung nach Abstimmung)
      • 10x Wässern des Rasens (Erweiterung Leistung nach Abstimmung)
      • Bepflanzung, Bewässerung, Pflege der Wechselflorflächen am Hauptweg
      • Regelmäßige Pflege des Baumbestandes und Bewässerung der Bäume nach „ZTV Baumpflege“
      • Pflege Staudenfläche hinter Spielhügel, inkl. Grobmahd
  • Spielscheune: (nach Fertigstellung – geplant 07/2025)
    • Die Spielscheune wird ohne Spiel- und Klettergeräte übergeben
    • Der künftige Betreiber verpflichtet sich, die Spiel- und Klettergeräte auf eigene Kosten zu beschaffen, einzubauen und nach den Normen für Spielplätze und Freizeitanlagen (Mindestanforderung DIN EN 1176, DIN EN 18034, DIN EN 79161, folgende) zu betreiben. Dabei soll ein breites Spektrum von Kletter- und Spielgeräten für die Altersklassen 4 Jahre bis 12 Jahre angeboten werden. Dem zukünftigen Betreiber steht es frei, Alternativvorschläge für die betroffene Altersklasse zu unterbreiten.
    • Betreibung der Anlage täglich von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr (inkl. WE; es besteht die Möglichkeit, die Zeiten an die Sommer- und Winterzeit sowie an den Wochenenden anzugleichen)
    • während der Öffnungszeiten Angebot eines Imbisses / Kaffee
    • tägliche Reinigung der gesamten Anlage, inkl. Toiletten
    • (Vorhalten von Verbrauchsmaterial, z. B. Toilettenpapier)
    • tägliche Sichtprüfung der Spiel- und Klettergeräte
    • turnusmäßige Prüfung der Sport- und Freizeitgeräte nach DIN
    • tägliches Vorhalten einer verantwortlichen Person vor Ort
    • Vorhalten von Sonnenschirmen und Sitzelementen (Tische, Stühle) im Außenbereich
    • Reinigung des angrenzenden Parkplatzes
  • Multi-Spielfeld:
    • Säubern des Fallschutzbelages mindestens 2 Mal in der Woche und bei zusätzlichem Mehrbedarf
    • Säuberung der eingelassenen Schmutzfangkörbe halbjährlich und bei zusätzlichem Mehrbedarf
  • Baumhain:
    • Pflege der Schotterfläche 2x wöchentlich
    • Mindestens 2 Mal in der Woche Abfegen der angrenzenden Betonflächen
    • Pflege der Bäume (Gießen, Erziehungsschnitt, etc.) ab 2025
    • Instandhaltung, Pflege, Reinigung und Reparatur der Sitzgruppen
  • Trampolinanlagen:
    • jährliche Reinigung der Trampolin-Innenflächen (Entfernen Laub, etc.) – das Spezialwerkzeug wird von der Stadt Torgau gestellt
  • Fitness-Area:
    • Säubern des Fallschutzbelages
    • Reinigung und Wartungen (z.B. Erneuerung defekter Anbauteile, Nachstreichen von Roststellen) der Sportgeräte
  • Kletterlandschaft:
    • Säubern und Ebnen des Fallschutzkieses
    • Säubern und Ebnen des Fallschutzsandes (Kleinkindbereich)
    • Säubern des Fallschutzbelages (inkl. Hang)
    • Abfegen der angrenzenden Betonflächen
    • bei Bedarf Auffüllen des Lava-Split Granulates (Kerngröße 2 bis 8 mm) der Baumscheiben

 

Eichwiese:

  • Allgemein:
    • Gewährleistung der Zufahrt und Freihalten der Standfläche für Spülfahrzeug des
      Abwasserzweckverbandes – nördlich der Skateanlage
    • Ansprechpartner für die Vergabe der Nutzung des Grillplatzes benennen
  • Vegetationspflege: (genau Leistungsbeschreibung siehe Anlage 2)
    • bis Ende 2023 komplette Entwicklungspflege Stauden und bis Ende 2024 Entwicklungspflege Gehölze noch bei bauausführender Firma
      • 10x Wässern des Sport- und Spielrasens (Erweiterung Leistung nach Abstimmung)
      • 2x extensive Wiesenmahd auf der Eichwiese (Juli, Oktober)
      • 10 x Rasenmahd für Sport- und Spielrasen
      • 1x Düngen Rasenfläche
      • Bepflanzung, Bewässerung, Pflege der Wechselflorflächen am Hauptweg
      • egelmäßige Pflege des Baumbestandes und Bewässerung der Bäume nach „ZTV Baumpflege“
      • regelmäßige Wiesenmahd der umliegenden Flächen
      • regelmäßiges Wässern d. Rasens im Außengehege und angrenzende Flächen
    • ab 01/2024 mind. 3 Pflegegänge Stauden und ab 01/2025 mind. 3 Pflegegänge Gehölze
      • 15x Wässern Gehölze und Stauden
      • 10 Pflegegänge Stauden und Moorbeetpflanzen
      • 2x Düngen Stauden
      • 1x Düngen Moorbeetpflanzen
      • 20x Wässern Stauden
      • 3 Pflegegänge Stauden der Initialpflanzungen
      • 10x Wässern Stauden der Initialpflanzungen auf der Eichwiese
  • Skateanlage:
    • 3x wöchentlich Reinigung und Fegen von Unterstand, Beton- und Skateflächen und bei zusätzlichem Mehrbedarf
    • Vorhalten der Benutzungsordnung / Aktualisierung der Beschilderung auf Weisung der Stadt Torgau
  • Sitzmöbel:
    • Kontrolle auf Funktionstüchtigkeit
    • jährliche Pflege folgender Sitzelemente:
    • > 2x Rundbank, Holz-Sitzauflagen Skateanlage, Holz-Sitzauflagen Theaterklassenzimmer,
    • 5x Drehliegen, Palettenmöbel Beach Area<
    • Anschleifen Korn 240
    • Außenlack auf Harzbasis Polyurethan, absolut wasserdicht, Farbton transparent
    • Produkt: Yachtlack V33 oder gleichwertig
  • Eichenspielplatz:
    • Ebnen des Fallschutzbereiches
  • Deichgucker:
    • Reinigung der Treppenstufen
    • 1x jährlich Reinigung Treppenanlage Nassreinigung mit Hochdruckgerät
    • Verschluss des Turmes bei Schnee und Eis sowie auch Treppenaufgang zur Rutsche
    • turnusmäßige Sichtprüfung auf Abrieb der Tunnelrutsche – Fußschutz vorhalten
    • Sichtprüfung der Schraubverbindungen (Geländer, Holzvertäfelungen)
  • Naturentdeckerpfad:
    • Instandhaltung / kleine Reparaturen der Holzelemente
  • Beach Area: (Volleyballfeld)
    • Beachtung der Vereinsnutzung und Übernahme der Nutzungsvereinbarung
    • Abstimmung des Vereinsbetriebes
    • Verwaltung / Herausgabe der Netze und Seitenlinien bei Abwesenheit des Vereins
    • Kontrolle / Reinigung der Sandspielfläche (z. B. Harken, Steine absammeln)
    • Kontrolle Ballfangnetze
  • Beach Bar: (nach Fertigstellung – geplant 05/2024)
    • Betreibung des Gebäudes als Bar (u.a. mit Imbissangebot und Cocktailbar)
    • zusätzliches Angebot Kaffee / Kuchen am Nachmittag
    • technische Ausrüstung (Küche) nach Absprache
    • Bereitstellung benötigte Ausstattungen (Gläser, Mixgeräte, etc.)
    • Übernahme bestehender W-LAN Anschluss (ca. 48 € / Mon.)
    • angepasste Öffnungszeiten (Freitag bis Sonntag bis ca. 22.00 Uhr sowie April bis Oktober täglich ab 12.00 Uhr)
    • Reinigung des Gebäudes, inkl. Toiletten
    • (Vorhalten von Verbrauchsmaterial, z. B. Toilettenpapier)
    • Sicherung der Anlage
    • Instandhaltung Beach-Möbel, Schirme, Strandkörbe, Sitzgruppen
    • tägliches Aufbringen und Entfernen der Sitzauflagen - Palettenmöbel
    • Reinigung der Sandflächen
    • bei Bedarf Bereitstellung zusätzlicher Müllkörbe
    • eigenständige Einlagerung der Palmen im Winter – Organisation Winterquartier
    • Pflege des Holzpodestes, inkl. Reparaturarbeiten
      • 1x jährlich Pflegeanstrich mit Holzschutzlasur gegen holzzersetzende Pilze und gegen Schäden durch UV-Strahlung (biologisch abbaubar, Pigment dunkel) – gemäß Pflegeanleitung
      • Vorreinigung, Anschleifen der Holzflächen
      • einschließlich Lieferung Holzschutzlasur

 

Torgauer Arche:

  • genaue Leistungsbeschreibung siehe Anlage 4
  • Benennung einer befähigten Person mit Sachkundenachweis für Nutztierhaltung
    (Voraussetzung Erlaubnis nach §11, Abs. 1, Nr. 8 Tierschutzgesetz)
  • Übernahme des derzeitigen Tierbestandes und Erwerb der Tiere
  • Verpflichtung bestimmte Tierarten für den Zeitraum der Bewirtschaftung in der Arche zu halten (siehe Anlage 4)
  • Übernahme der Kosten für die Tiere (u. a. Tierfutter, Tierärzte, Haftpflicht, etc.)
  • Übernahme der Meldung des jährlichen Tierbestandes bei der Sächs. Tierseuchenkasse und Registrierung beim Sächs. Landeskontrollverband
  • Übernahme der bestehenden Tierpatenschaften (jetzt im Bestand der Stadt Torgau)

Derzeit sind zwei qualifizierte Tierpflegerinnen in Vollzeit und eine Hilfskraft in Teilzeit beschäftigt.

Soweit die Übernahme einzelner Leistungen und/oder Objekte (z.B. Skateranlage, Torgauer Arche) zum 01.01.2024 für den Bieter nicht realisierbar sein sollte, hat dieser die Möglichkeit, diese Tätigkeiten und/oder Objekte bis spätestens ab dem 01.04.2024 zu übernehmen bzw. zu betreuen. Dies ist im Angebot darzulegen.

Der zukünftige Betreiber hat die Möglichkeit, einzelne Aufgaben und Tätigkeiten an Nachunternehmer zu vergeben. Soweit bekannt, sollte der zukünftige Betreiber die potenziellen Nachunternehmer angeben bzw. zumindest die Aufgaben und Tätigkeiten benennen, die an Nachunternehmer vergeben werden sollen.

Bewerbung

Bei Interesse bitten wir um Abgabe einer Bewerbung bzw. eines Angebotes zur Bewirtschaftung des Geländes Junger Garten / Eichwiese /Torgauer Arche in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: „Bewirtschaftung Junger Garten / Eichwiese /Torgauer Arche - bitte nicht öffnen“ bis spätestens Freitag, den 24.11.2023, 10.00 Uhr an:

Stadtverwaltung Torgau

Referat Liegenschaften

Markt 1, 04860 Torgau

 

Die beschriebenen und zu erbringenden Leistungen können auch von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (§ 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch), Blindenwerkstätten (§ 226 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) oder Inklusionsbetrieben im Sinne der §§ 215, 224 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erbracht werden (§ 224 SGB IX). Gleiches gilt für Einrichtungen in anderen Staaten, die nach den dort geltenden rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten Einrichtungen vergleichbar sind. Dementsprechend können auch diese sich an dem Verfahren beteiligen und werden bevorzugt.

Mit der Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Angaben zur beruflichen Qualifikation sowie vorhandene Referenzen
  • Vorlage eines Konzeptes zur wirtschaftlichen/finanziellen Umsetzung
  • Angabe der Höhe des Kaufpreises für die Tiere
  • Nachweis der Bonität für das geplante Vorhaben; Schufa-Selbstauskunft (nicht älter als 3 Monate)
  • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis der Eigenschaft als bevorzugter Bewerber:
    • a) Vorlage der von der Bundesagentur für Arbeit ausgesprochenen Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen gemäß § 225 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch,
    • b) Vorlage der von der zuständigen Ordnungsbehörde ausgesprochenen Anerkennung als staatlich anerkannte Blindenwerkstatt nach § 5 Blindenwarenvertriebsgesetz vom 9. April 1965 (BGBl. I S. 311), das durch Art. 30 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 246) aufgehoben worden ist. Blindenwerkstätten, die am 13. September 2007 staatlich anerkannt waren, genießen gemäß § 226 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch bei der Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand Bestandsschutz,
    • c) für Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch: Vorlage der Anerkennung als Inklusionsbetrieb in der Regel durch den ersten Förderbescheid des Integrationsamtes und einer schriftlichen Bestätigung des Integrationsamtes, die zum Zeitpunkt der Vorlage im Verfahren nicht älter als ein Jahr alt sein darf,
    • d) bei ausländischen Bietern: Vorlage einer Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes der Einrichtung, aus der die Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen oder Blindenwerkstatt oder Inklusionsbetrieb hervorgeht. Sofern eine solche Bescheinigung im betreffenden Land nicht ausgestellt wird, kann der Nachweis durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die eine vertretungsberechtigte Person der betreffenden Einrichtung vor einer befugten Behörde des betreffenden Staates abgibt. In den Staaten, in denen es eine derartige eidesstattliche Erklärung nicht gibt, kann diese durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung aus.

Nach Sichtung der eingegangenen Bewerbungen werden die in die engere Wahl kommenden Bewerber/-innen zu einem persönlichen Gespräch in den Stadtrat einladen.

Telefonische Auskünfte und Vereinbarungen von Besichtigungsterminen erhalten Sie unter der Telefonnummer 03421 / 748-305, Frau Soldner.

Die angebotenen Leistungen werden anhand der Anforderungen der Leistungsbeschreibung bewertet.

Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen.

Die Bewertung der eingegangenen Angebote erfolgt nach den folgenden Kriterien:

  1. Höhe der Kosten der Betreibung ohne Kosten für den Erwerb der Tiere (50 %) – Preis
  2. bevorzugter Bewerber  (25 %) – Sozialer Aspekt
  3. Bewertung Betreiberkonzept (25%) - Qualität

Die preisliche Bewertung erfolgt auf Grundlage des in der der Ausschreibung beigefügten Anlagen 2 und 3, die die durchzuführenden Arbeiten im Einzelnen aufführen. Der günstigste Bieter erhält 5 Punkte (100 %) und damit die volle Bewertung von 50 %. Der nächstfolgende Bieter erhält 4 Punkte (80 %) und damit die Bewertung von 40 %, der auf dem dritten Platz liegende Bieter erhält drei Punkte (60 %) und damit die Bewertung von 30 %, der viertplatzierte zwei Punkte (40 %) und damit die Bewertung von 20 % und die weiteren jeweils einen Punkt (20 %) und damit die Bewertung von 10 %.

Bei der Bewertung der eingereichten Betreiberkonzepte werden insbesondere folgende Anforderungen (Bewertungsbereiche) zu gleichen Teilen berücksichtigt:

  1. Nachhaltigkeit
  2. Weiterentwicklung der Grün- und Stauden-/Wechselflorflächen
  3. Ausstattung Spielscheune
  4. Angebote für Kinder und Jugendliche
  5. Veranstaltungs- und Rahmenprogramm

Für die Bewertung der Angebote für das Kriterium „Betreiberkonzept“ gelten ausschließlich folgende vier Bewertungspunkte:

Bewertungspunkte:

  • 0 - Konzept entspricht nicht den Anforderungen
  • 1 – Konzept entspricht nur teilweise den Anforderungen
  • 2 – Konzept entspricht im vollen Umfang den Anforderungen
  • 3 – Konzept liegt über den Anforderungen

Ein Angebot wird mit 0 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen nicht erfüllt sind oder die Ausführungen inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurden. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen lediglich stichpunktartig ohne weitere konzeptionelle Ausführungen wiederholt werden. Außerdem wird ein Angebot mit 0 Punkten bewertet, wenn es im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistungserbringung keinen Erfolg verspricht.

Ein Angebot wird mit 1 Punkt bewertet, wenn die genannten Anforderungen mit Einschränkungen erfüllt sind oder die Ausführungen inhaltlich nicht vollumfänglich schlüssig formuliert sind, die Ausführungen zur Leistungserbringung aber insgesamt eine erfolgreiche Durchführung erwarten lässt.

Ein Angebot wird mit 2 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen erfüllt sind und die Ausführungen inhaltlich schlüssig dargestellt sind sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistungserbringung Erfolg verspricht.

Ein Angebot wird mit 3 Punkten bewertet, wenn die Ausführungen der Zielerreichung in besonderer Weise (z.B. kreative Ideen) dienlich sind und dies in dem Angebot inhaltlich schlüssig dargestellt ist.

Erreicht ein Konzept drei Punkte, erhält der Bieter 100 % der angesetzten 25 %, erreicht ein Konzept zwei Punkte, erhält der Bieter 66 % der angesetzten 25 %, erreicht ein Bieter 1 Punkt, erhält er 33 % der angesetzten 25 %. Erreicht der Bieter 0 Punkte, erhält er 0 % der angesetzten 25 %.

Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben in dieser Aufforderung zur Abgabe einer Bewerbung sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Die genannten Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Ansprechpartner:

Herr Gerner

Dezernent

Dezernat Bau & Umwelt

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.