Schöffenwahl 2023

Schöffe – ein vielseitiges & interessantes Ehrenamt
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Stadtgebiet wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife, aber auch geistige Beweglichkeit. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt und tragen die Verantwortung jedes Urteils - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch - mit. Sie nehmen auf Grund des Ihnen in der Hauptverhandlung zustehenden Fragerechts aktiv am Prozessgeschehen teil, Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.