amtliche Meldebestätigung ausstellen lassen
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Sie kann schriftlich oder elektronisch ausgestellt werden.
Weitere InformationenEingabeaufforderung zur OrtsauswahlVerfahrensablauf
Sie müssen sich bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden. Die Anmeldung können Sie persönlich bei der Meldebehörde oder elektronisch über das Internet durchführen:
1. Persönliche Anmeldung
Für die persönliche Anmeldung müssen Sie einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben und diesen der Meldebehörde zusammen mit dem Personalausweis, dem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier sowie der Bestätigung Ihres Wohnungsgebers oder dem entsprechenden Zuordnungsmerkmal vor Ort vorlegen. Sofern das Melderegister automatisiert geführt wird, kann von dem Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie auf einem Ausdruck die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei der Meldebehörde erhobenen Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen. Sie können sich bei der Anmeldung auch durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Anmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen.
2. Elektronische Anmeldung
Hinweis: Die Anmeldung ist derzeit deutschen Staatsangehörigen sowie EU-Bürgern mit eID-Karte möglich; die Anmeldung von Drittstaatsangehörigen mit dem elektronischen Aufenthaltstitel ist noch in Planung.
- Für die Nutzung der elektronischen Anmeldung identifizieren Sie sich zunächst im Online-Dienst über ein BundID-Konto mittels Personalausweis oder als (nichtdeutscher) EU-Bürger mittels eID-Karte.
- Anschließend werden Ihnen die über Sie bei der bisherigen Meldebehörde gespeicherten Daten angezeigt. Ehegatten, Lebenspartner und Kinder, die unter derselben Anschrift gemeldet sind, werden ebenfalls angezeigt. Sie können auswählen, ob diese ebenfalls mitumziehen und entsprechend mitanzumelden sind.
- Als nächsten Schritt ergänzen Sie die Daten um die neue Anschrift, das Ein- und Auszugsdatum sowie die Angaben zum Wohnungsgeber (und gegebenenfalls Eigentümer) Ihrer neuen Wohnung und laden die Wohnungsgeberbestätigung hoch. Sie haben nun noch die Möglichkeit, Ihre eingetragenen Übermittlungssperren zu prüfen bzw. neue Übermittlungssperren einrichten zu lassen (siehe „verwandte Themen“). Schließlich prüfen Sie nochmals Ihre Angaben und versenden den elektronischen Meldeschein an die neue Meldebehörde.
- In der Regel steht einige Tage später im Online-Dienst eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung mit elektronischem und visuellen Siegel (ähnlich QR-Code) für Sie bereit.
Nach Abschluss der elektronischen Anmeldung müssen Sie noch Ihren Personalausweis und (falls vorhanden) Reisepass oder Ihre eID-Karte um die neue Anschrift bzw. den neuen Wohnort aktualisieren. Dies gilt ebenso für die Personalausweise und (falls vorhanden) Reisepässe oder eID-Karten der im Zuge der elektronischen Anmeldung mitangemeldeten Familienangehörige.
Sollte bei der elektronischen Anmeldung oder der anschließenden Aktualisierung der Ausweisdokumente das Verfahren aus technischen Gründen abgebrochen werden oder die Meldebehörde die elektronische Anmeldung im Laufe der Überprüfung abbrechen, erhalten Sie hierüber eine Benachrichtigung. Bitte sprechen Sie dann persönlich bei Ihrer neuen Gemeinde zum Abschluss der Anmeldung und zur Aktualisierung Ihrer Dokumente (Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte) vor.
Hinweise (Besonderheiten)
- Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung, d. h. diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen genutzt.
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
- Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Passersatzpapier (zur Identifizierung sowie zur Änderung der Anschrift oder des Wohnorts in Personalausweis und Reisepass) aller anzumeldenden Personen
- eID-Karte für Unionsbürger (zur Änderung der Anschrift auf dem Chip) - sofern vorhanden
- Bestätigung des Wohnungsgebers oder – bei elektronischer Bestätigung des Wohnungsgebers gegenüber der Meldebehörde – das entsprechende Zuordnungsmerkmal
- Gegebenenfalls eine (formlose) Vollmacht für die gemeinsame Anmeldung weiterer Personen bei der persönlichen Vorsprache. Eine Vollmacht wird nicht benötigt für die gemeinsame Anmeldung von Ehegatten, Lebenspartnern nach dem LPartG und/oder Familienangehörigen.
keine
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 01.08.2025