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Bebauungspläne in Offenlage

Die Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen erfolgt nach einem durch das Baugesetzbuch geregelten mehrstufigen Verfahren.

Die wesentlichen Verfahrensschritte zur Aufstellung eines Bebauungsplans sind der folgenden Abbildung zu entnehmen. (Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Verkürzung des Verfahrens möglich).

>> Abbildung - Regelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes <<

Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt durch Veröffentlichung im Internet.
Zusätzlich erfolgt eine öffentlichen Auslegung im Rathaus der Stadt Torgau vor den Räumen des Planungsamtes.

Die zugehörigen Unterlagen können während der Offenlage von jedermann eingesehen werden. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.

Während der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch abgegeben werden, können aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Torgau abgegeben werden.

 

Dienstzeiten Stadtplanungsamt:

Mo 8:00 - 16:00 Uhr
Di8:00 - 16:00 Uhr
Mi8:00 - 12:00 Uhr
Do8:00 - 18:00 Uhr
Fr8:00 - 12:00 Uhr