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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Torgau ist bemüht, ihre Webseite in Übereinstimmung mit Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.torgau.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

  • Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen erfüllen.
  • Formularfelder, die sich auf die Nutzenden selbst beziehen, vermitteln nicht den Zweck des jeweiligen Feldes über ein autocomplete-Attribut.
  • Formulare, die eine Datumauswahl enthalten, sind nicht vollständig mit der Tastatur erreichbar.
  • Bei einigen Formularen werden Captchas für den Spamschutz verwendet, die nicht barrierefrei auslesbar sind.
  • Nach Absenden eines Formulars wird der Fokus nicht automatisch auf die Bestätigungsmeldung gelegt, so das nicht ersichtlich ist, ob das Absenden erfolgreich war.
  • Das Prüfergebnis des W3C-HTML-Validators zeigt Fehler in der HTML-Syntax, so dass bei Screenreadern eventuell Probleme beim Umgang mit der Seite auftreten können.
  • Der Digitale Ortsplan ist nur eingeschränkt nutzbar. Die Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit nicht allem Anforderungen der BITV entsprechen kann. Eine Verbesserung der Tastatursteuerung wird jedoch angestrebt.
  • In nicht allen Bereichen der Website werden die individuellen Browsereinstellungen bzgl. der Schriftgröße übernommen.
  • Zitate werden nicht mit dem blockquote-Attribut ausgezeichnet.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.09.2020 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis einer Selbstbewertung (www.bitvtest.de) erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 07.12.2023

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter sv_info@torgau.de.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehender Mitteilungen ist:

Stadt Torgau
Markt 1
04860 Torgau
Telefon 03421 748-0
Telefax 03421 748-102
E-Mail:sv_info@torgau.de.

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen des Durchsetzungsverfahrens haben Sie hier die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderung an die Barrierefreiheit zu stellen:

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Albertstraße 10
01097 Dresden

Postanschrift:
Archivstraße 1
01097 Dresden

Telefon 0351 564-12161
Telefax 0351 564-12169
E-Mail: info.behindertenbeauftragter@sk.sachsen.de 
Webseite: www.inklusion.sachsen.de

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Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.