Sprungziele

Handlungsfeld III - Wirtschaftliche und soziale Belebung

  • Maßnahmen zur Überwindung demografischer und sozialer Defizite und zur Förderung der Inklusion; hierzu zählen insbesondere städtebauliche Umbau-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen, die das Wohnumfeld und die vorhandene öffentliche Infrastruktur bedarfsorientiert modernisieren, aufwerten und an die spezifischen Erfordernisse von Menschen mit Behinderungen sowie verschiedener Altersstrukturen, sozialer Lagen und Herkunft anpassen. Hierzu können auch Maßnahmen zur Reduzierung umweltbedingter Gesundheitsrisiken gehören.
  • Maßnahmen zur Belebung der lokalen Wirtschaft und des Geschäftsumfelds; hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Erwerbsperspektiven sowie der wirtschaftlichen Entwicklung, indem insbesondere lokal agierende Klein- und Kleinstunternehmen bei der Neuansiedlung im Quartier sowie bei Umbau-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen unterstützt werden (kommunaler KU-Fonds).
  • Maßnahmen für Nutzungsmischungen in öffentlich zugänglichen oder der öffentlichen Infrastruktur dienenden Gebäuden.
  • Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und in öffentlich zugänglichen oder der öffentlichen Infrastruktur dienenden Gebäuden.
  • Maßnahmen zur Sanierung und Wiedernutzbarmachung brachliegender Gebäude.
  • In Ausnahmefällen die Errichtung von Gebäuden, wenn damit brachliegende Flächen nutzbar gemacht werden und ein städtebaulich gebotener Lückenschluss innerhalb historisch gewachsener Gemeindegebiete erfolgt oder sie zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur erforderlich sind, insbesondere, wenn es sich um innovative Modell- oder Pilotprojekte handelt.
  • Maßnahmen zur Gestaltung des öffentlichen Raums; Hierzu gehören die baukulturelle Aufwertung öffentlicher Plätze und die bessere Erschließung von Grün- und Parkanlagen für die Einwohnerinnen und Einwohner.
  • Maßnahmen zur Einrichtung öffentlich zugänglicher digitaler Angebote.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des öffentlichen Raums auch im Sinne der präventiven Stadtentwicklung.
  • Maßnahmen zur Verbesserung des kulturellen Angebots und Maßnahmen zur Bereitstellung eines nachhaltigen touristischen Angebots.
  • Vorhaben zum interkommunalen und grenzüberschreitenden Erfahrungsaustausch und zu einer informellen Zusammenarbeit bei der nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung, soweit sie auch der Entwicklung der geförderten städtischen Quartiere dienen, sowie Initiativen im Rahmen intelligenter und innovativer Stadtprojekte, insbesondere in Zusammenarbeit mit Hochschulen.
  • Nichtinvestive begleitende Vorhaben zur Programmdurchführung; hierzu gehören unter anderem Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit, Programmbegleitung, Erstellung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepts (GIHK) oder auch City- und Gewerbeflächenmanagement.