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Gutachten Altstadt I

Die Basis für die Wertermittlung von Ausgleichsbeiträgen im Sanierungsgebiet ist ein Sachverständigengutachten (Stand Dezember 2016). 

Fragen dazu und zur Möglichkeit der Minderung der Ausgleichsbeiträge bei vorzeitiger Ablösung beantwortet die Sanierungsberatung der Stadtverwaltung.