Handlungsfeld II - Verbesserung der Stadtökologie
- Maßnahmen zur Klimaanpassung, die den Überhitzungstendenzen entgegenwirken und der Beseitigung von Wärmeinseln dienen; hierzu zählen insbesondere die Schaffung grüner und blauer Infrastrukturen wie die Herstellung von Grünflächen, Grünzügen und Gründächern, begrünten Hinterhöfen und Verkehrsflächen, Fassadenbegrünungen sowie Herstellung und Gestaltung von Wasserläufen und -flächen.
- Maßnahmen zur Sanierung und Nutzbarmachung brachliegender Flächen zur Herstellung grüner und blauer Infrastruktur, sofern der für eine Altlastensanierung veranschlagte Ausgabenanteil deutlich unter den für die Brachenberäumung insgesamt notwendigen Ausgaben liegt. Brachflächen im Sinne dieser Richtlinie sind vormals industriell, gewerblich, verkehrstechnisch oder militärisch genutzte Grundstücke, die ihre ursprüngliche Funktion mindestens zehn Jahre vor Bewilligung verloren haben und in ihrem gegenwärtigen Zustand nicht mehr genutzt werden können.
- Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität, zum Beispiel die naturnahe Umgestaltung bestehender Grünflächen oder die Renaturierung von Gewässern.
- Maßnahmen zur Sanierung von öffentlich zugänglichen oder zur öffentlichen Infrastruktur gehörenden Gebäuden unter Verwendung von innovativen und umweltfreundlichen Baustoffen