Sprungziele

Ab sofort können Förder-Anträge eingereicht werden

Aufruf zum Programm „Regionalbudgets im ländlichen Raum 2026“

Das Regionalbudget 2026 dient der Umsetzung der Ziele der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) im Gebiet der LAG Sächsisches Zweistromland-Ostelbien. Städte und Gemeinden erhalten damit die Möglichkeit, kurzfristig eigene Vorhaben in den ländlich geprägten Orten über die Kleinprojekteförderung umzusetzen.

Was sind Kleinprojekte?

Kleinprojekte sind Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben bis maximal 20.000 Euro (brutto). Pro Objekt kann innerhalb eines Aufrufes nur ein Antrag gestellt werden. Eine künstliche Aufteilung von Projekten, um die Grenze zu unterschreiten, ist nicht zulässig.
Die Übertragung der Zuwendung auf Dritte ist ausgeschlossen.

Fördervoraussetzungen

  • Gefördert werden ausschließlich nicht begonnene Projekte.
    Als Vorhabensbeginn gilt in der Regel der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z. B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftragsbestätigung).
    Nicht als Beginn gelten der Erwerb eines Grundstücks sowie Planungs- oder Bodenuntersuchungsaufträge – außer sie sind selbst Gegenstand der Förderung.
  • Förderfähig sind ausschließlich Kleinprojekte (investiv und nicht investiv), die in Orten und Gemarkungen bis 5.000 Einwohner innerhalb der LEADER-Gebietskulisse umgesetzt werden.
  • Im LEADER-Gebiet Sächsisches Zweistromland-Ostelbien gilt die besondere Regel: Antragsberechtigt sind ausschließlich Städte und Gemeinden.

Fristen

  • Einreichung der Anträge: ab sofort bis 17.12.2025
  • Nachqualifizierung: bis 07.01.2026
  • Auswahlentscheidung: 27.01.2026
  • Abrechnung der Projekte: bis 14.08.2026

Kontakt

Regionalmanagement Sächsisches Zweistromland-Ostelbien
E-Mail (bevorzugt): post@zweistromland-ostelbien.de
c/o PLA.NET Sachsen GmbH