Tag der gewaltfreien Erziehung am 30.04.

Am 30.04. ist Tag der gewaltfreien Erziehung. Dieser Tag soll die Verantwortung der gesamten Gesellschaft für das gewaltfreie Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in den Fokus rücken und daran erinnern, dass jedes Kind das Recht auf Schutz vor Gewalt hat.
Grundlage einer gewaltfreien Erziehung bilden die UN-Kinderrechtskonvention sowie das „Gesetz zur Ächtung von Gewalt“ BGB § 1631 Abs. 2. Dieses besagt, dass jedes Kind das Recht auf gewaltfreie Erziehung hat und körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigenden Maßnahmen unzulässig sind.
Statistische Daten
Lt. Statistisches Bundesamt hat die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland im Jahr 2023 seinen Höchststand erreicht. Die Jugendämter meldeten mind. 63.700 Fälle von Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt. Das sind 2 % mehr als im Jahr zuvor. In 73 % der Fälle ging die Kindeswohlgefährdung von einem Elternteil aus. Jungen bis zum 12. Lebensjahr sind häufiger betroffen als Mädchen. Wiederum gilt dies ab dem 13. Lebensjahr für Mädchen. Das Durchschnittsalter der betroffenen Kinder beträgt 8,2 Jahre. Allein in Sachsen wurden im Jahr 2023 1.528 akute und 1.512 latente Kindeswohlgefährdungen verzeichnet.
(Quelle: Statistisches Bundesamt)
Wann liegt eine Kindeswohlgefährdung vor?
Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn Handlungen oder auch Unterlassungen physische oder psychische Schäden bei Kindern nach sich ziehen. Sprich, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes bedroht bzw. eine Schädigung dessen bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen wie diesen ist es zwingend erforderlich, das Jugendamt einzuschalten. Das Jugendamt ist verpflichtet Verdachtsfällen nachzugehen und das Gefährdungsrisiko anhand einer Gefährdungseinschätzung vorzunehmen, um der Gefährdung entgegenzuwirken (§ 8a SGB VIII).
Welche Formen der Gewalt gegen Kinder gibt es?
Zu den häufigsten Formen der Gewalt zählen die körperliche, psychische und sexualisierte Gewalt. Körperliche Gewalt zeichnet sich durch tätliche Übergriffe/gewaltsame Schädigungen aus, wonach bei Kindesmisshandlungen von physischer Gewalteinwirkung oder aber auch Vernachlässigung gesprochen wird. Unter psychischer Gewalt fallen z. B. Äußerungen und Handlungen die Kinder erniedrigen, entwürdigen und ihnen das Gefühl von Ablehnung und Wertlosigkeit vermitteln. Sexualisierte Gewalt umfasst sexuelle Handlungen die an einem Kind oder in dessen Anwesenheit vorgenommen werden. Diese gehen häufig mit körperlicher und physischer Gewalt einher.
Wie erkennt man ausgeübte Gewalt gegen Kinder?
Aufgrund der verschiedenen Formen von Gewalt, gibt es auch ganz unterschiedliche Anzeichen und Symptome. Körperliche Anzeichen können bspw. häufig wiederkehrende Verletzungen sein oder auch Flecken und Wunden an ungewöhnlichen Stellen. Auswirkungen der psychischen Gewalt spiegeln sich oft im Verhalten wider. Kinder wirken aggressiv, ängstlich, verschüchtert, depressiv oder ziehen sich gänzlich zurück. Andere kämpfen mit einem niedrigen Selbstwertgefühl, haben Schuld- und Schamgefühle bis hin zu Angst- und Panikattacken. Sexualisierte Gewalt ist erkennbar durch Rückzug, Angst vor Körperkontakt, Verletzungen und Schmerzen im Genitalbereich bis hin zu einer rückläufigen Entwicklung.
Was tun bei Verdacht?
Im Falle das betroffene Kind vertraut sich ihnen von selbst an, ist es wichtig Ruhe zu bewahren und behutsam mit dem Kind zu sprechen. Jegliches Ausüben von Druck ist zu vermeiden. Wichtig ist, zuzuhören, das Kind ernst zu nehmen und ihm zu vermitteln, dass es richtig war, sich zu offenbaren. Grundsätzlich gilt, dass Gewalt gegen Kinder niemals ignoriert werden darf. Wer sich unsicher ist, sollte sich an eine Vertrauensperson wenden oder aber fachmännischen Rat (z. B. päd. Fachkräfte, Schulsozialarbeiter, Kinder- und Jugendhilfe, Beratungsstellen etc.) hinzuziehen. Zögern Sie nicht, den Verdacht von Gewalt gegen Kinder bei einer zuständigen Organisation oder Behörde zu melden. In akuten Fällen wie bspw. dem Verdacht auf sexuellen Missbrauch, ist sofort das Jugendamt vor Ort und/oder die Polizei zu verständigen. Ein frühes Eingreifen kann entscheidend dafür sein, die Auswirkungen zu minimieren.
Folgen und Auswirkungen
Jede Form von Gewalt kann langfristig negative Auswirkungen auf die psychische Stabilität und das Selbstwertgefühl eines Kindes haben. Oft sind die Auswirkungen so gravierend, dass sie das ganze Leben beeinflussen. Ob Beziehungen, Gesundheit oder aber auch die persönliche Entwicklung und Entfaltung. Hier bedarf es meist einer professionellen Unterstützung in Form von Therapien und festen, stabilen Bezugspersonen die dazu beitragen, dass Betroffene lernen, mit ihren Erlebnissen umzugehen.
Warum ist gewaltfreie Erziehung wichtig?
Durch eine gewaltfreie Erziehung wird die körperliche, emotionale und soziale Entwicklung des Kindes gefördert. Eine gewaltfreie Erziehung stärkt das Vertrauen der Kinder und die emotionale Sicherheit. Kinder entwickeln ein stärkeres Selbstbewusstsein, bilden sich eine eigenständige Meinung und bringen diese ein. Darüber hinaus werden die sozialen Kompetenzen gestärkt und gefördert, was dazu beiträgt Konflikte besser bewältigen zu können. Durch eine gewaltfreie Erziehung lernen Kinder auch, nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere Verantwortung zu übernehmen. All das trägt dazu bei, dass der Zusammenhalt der Gesellschaft gestärkt und ein besseres soziales Miteinander gestärkt wird.
Unterstützungsangebote
Viele Institutionen, Organisationen, Vereine, Schulen und Kitas setzen sich verstärkt für das Kindeswohl und eine gewaltfreie Erziehung ein. Sie haben einen Fall von Gewalt gegen Kinder beobachtet oder einen konkreten Verdacht?
Im Folgenden informieren wir Sie über wichtige Ansprechpartner des Landkreis Nordsachsen sowie der Region, an die Sie sich im Verdachtsfall wenden und Unterstützung einholen können.
IB Standort | Erziehungs- und Familienberatungsstelle Torgau
Familiennetzwerk_April_2023.pdf
Allgemeiner Sozialer Dienst im Landkreis Nordsachsen - 2024-09-01_Flyer_ASD.pdf
Fachstelle Gewaltprävention Nordsachsen - Diakonie Delitzsch/Eilenburg
Kontakt - Kinderschutzbund Torgau e.V. - Der Kinderschutzbund Ortsverband Torgau
Kinder, Jugend & Familie: Ambulante Jugendhilfe - Evangelisches Diakoniewerk Oschatz-Torgau gGmbH
Jugendberatung - AWO Kreisverband Nordsachsen e.V.
- Beratungsangebote der Schulsozialarbeiter an den Torgauer Schulen
- Jugendamt Landkreis Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau, Tel. 03421-758-6102, Sekretariat
Telefonhotlines:
- Allgemeine Telefonseelsorge: Tel. 116 123
- Kinder- und Jugendtelefon unter der Nummer gegen Kummer: Tel. 116 111
- Elterntelefon unter der Nummer gegen Kummer: Tel. 0800 111 0 550
Ganz gleich wo und in welcher Form Gewalt ausgeübt wird. Kinder können sich nicht selbst davor schützen! Aus diesem Grund ist es die Pflicht eines jeden Einzeln hinzuschauen und Gewalt nicht als normal anzusehen, sondern ihr entgegenzutreten.
GEMEINSAM gegen Gewalt