Briefwahl
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Verantwortlichkeiten
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern; verbindliche Auskünfte zu bestimmten Verfahren und Abläufen erhalten Sie beim Landeswahlleiter beziehungsweise für Kommunalwahlen bei Ihrer Gemeinde. 10.05.2024