Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Verantwortlichkeiten
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern; verbindliche Auskünfte zu bestimmten Verfahren und Abläufen erhalten Sie bei der Landeswahlleitung. 29.04.2024