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Städtebauliches Entwicklungskonzept für das erweiterte Fördergebiet „Altstadt Torgau“

Das Konzept wurde im Stadtrat am 18.03.2020 bestätigt (Beschluss Nr. 96/2020) und kann ab sofort hier eingesehen werden. Fragen beantwortet das Planungsamt / Sachbereich Sanierungsberatung der Stadtverwaltung.

Im Jahr 2014 wurde die Stadt Torgau mit dem Fördergebiet „Altstadt Torgau" in das neue SDP (N) – 2. Förderperiode aufgenommen. Das in Verbindung mit der Städtebauförderung erforderliche Fördergebiets- / Neuordnungskonzept (NOK) wurde durch den Stadtrat am 24.09.2014 bestätigt.

Mit Beschluss vom 27.06.2018 (Beschluss Nr. 306/2018) wurde das Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEKo 2018) für das, um die für die Landesgartenschau 2022  (LAGA) notwendigen Areale, erweiterte Fördergebiet bestätigt. Das Fördergebiet hat eine Größe von 70,80 ha. Die Grenze im Norden entspricht aus fördertechnischen Gesichtspunkten der Grenze des Erhaltungssatzungsgebietes der Stadt Torgau und schließt die zwei für die LAGA 2022 bedeutenden Glacisbereiche ein. Im Osten verläuft die Grenze unter Einbeziehung der Elbpromenade bis zur Elbbrücke. Weiterhin soll als wichtiger Verbindungsbereich das Stadtquartier zwischen Elbpromenade und Wolffersdorffer Straße mit dem Areal Schlachthof einbezogen werden.

Für die dringend notwendige Instandsetzung und Sanierung des Brückenkopfes, insbesondere für den Bereich des ehemaligen Kasernengebäudes, wurden mit Bescheid vom 21.12.2018 zusätzliche Städtebaufördermittel für den Zeitraum 2019 – 2022 zur Verfügung gestellt. Das vorhandene Fördergebiet wurde mit Beschluss Nr. 371/2019 erweitert.

Die Erweiterung des Fördergebietes um den Brückenkopf macht eine notwendige Präzisierung und Fortschreibung des SDP-Fördergebietskonzeptes erforderlich. Mit Beschluss vom 18.03.2020 (Beschluss Nr. 96/2020) wurde das Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEKo 2020) bestätigt.

Für das Fördergebiet einschließlich des oben genannten Erweiterungsbereiches haben die wesentlichen Zielsetzungen des NOK weiter Bestand. Diese finden sich im SEKo als genannte Oberziele (Individualität, Örtliche Struktur, Grün- und Freiflächen, Zersiedlung stoppen – Belebung Innenstadt, Demografischen Wandel gestalten, Erhöhung Energieeffizienz) und aufgeführten Ziele (Ziel 1 – Städtebauliche Gestaltung,  Ziel 2 – Wohn- und Lebensqualität und  Ziel 3 – Altstadt, Stadtpark und Glacis mit (über)regionaler Ausstrahlung) wieder.

Die Festlegung der Entwicklungsziele für das Untersuchungsgebiet im SEKo wurde als Sollzustand formuliert, der permanent mit der sich vollziehenden Entwicklung abgeglichen werden kann. So sind im Fortgang der Umsetzung des Gebietskonzeptes die Maßnahmen / Maßnahmenpakete regelmäßig hinsichtlich ihrer Wirkung für die Zielerreichung zu prüfen und anhand folgender Kriterien abzuwägen: - Wirkung für die Gebietsentwicklung - baulicher Handlungsbedarf (Zustandskartierung, Städtebauliche Missstände) - Zielkonflikte zwischen den Maßnahmen - Wechselwirkung mit dem Umfeld, Fördergebietskulisse - Außenwirkung, Verbesserung Stadtimage und Stadtmarketing.

Die aufgeführten Schlüsselmaßnahmen sind über das Gebiet hinaus von besonderer Bedeutung für die Stadtentwicklung.

  • Jugendherberge (Schloßstraße 28/29); gegenwärtig bereits laufendes Bauvorhaben;
  • Rathauskomplex – Flügel Breite Straße;
  • Teilsanierung Bereich Nikolaikirche / Seitenschiff;
  • Brückenkopf.

In Verbindung mit der Ausrichtung der LAGA wurde eine gesonderte Kategorie dargestellt. Maßnahmen der Landesgartenschau sind im Rahmen der Städtebauförderung insbesondere folgende Vorhaben:

  • Glacis, Stadtpark – zwei nördliche Teilbereiche, insbesondere Spielplätze und Freiflächengestaltung in Ergänzung der GRW-Maßnahmen;
  • Erwerb und Gestaltung Schlachthofareal;
  • Aufwertung Elbpromenade;
  • Dreieck unterhalb der Eselsbrücke (Bereich Elbstraße / Gartenstraße / Pestalozziweg) – Aufwertung Erschließungsbereich;
  • Dreieck Elbstraße – Aufwertung Parkplatz, Mauersanierung und Straße Unter den Linden.

Weitere prioritäre Maßnahmen, wie

  • Sanierung Bastion VII – z. T. Instandsetzung der historischen Anlage; Nutzungsänderung;
  • ·Schlossgarten – Sanierung der historischen Garten- und Terrassenanlage;
  • Marktplatzgestaltung; Aufwertung und Neugestaltung;
  • Innenstadtmanagement / Verfügungsfonds

sind ebenfalls bedeutsam für die Entwicklung des Untersuchungsbereiches.

Die sonstigen Maßnahmen sind zum großen Teil von zukünftigen Entwicklungen oder Konzeptionen abhängig. Hier sei neben der möglichen Unterstützung privater Bauvorhaben insbesondere die Gestaltung des Rosa-Luxemburg-Platzes genannt.

Die zeitliche Einordnung der im SEKo genannten Maßnahmen hängt ganz konkret von der Verfügbarkeit von Fördermitteln, von der Förderstrategie und vom Haushaltsplan der Stadtverwaltung ab.

Im Rahmen der Städtebauförderung sind jährlich Fortsetzungsanträge zu stellen, so dass eine Konkretisierung und Überprüfung derzeitiger Prognosen auch im Rahmen der finanziellen Aufwendungen fortlaufend möglich sind.

Die Stadt Torgau wird sich auch weiterhin bemühen, durch Eigenmittel die Entwicklung der Stadt voranzubringen. Sie ist in Anbetracht der Fülle denkmalgeschützter und historisch wertvoller Bausubstanz auf eine auskömmliche Fördermittelbereitstellung angewiesen.

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