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Stadtrecht

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen aktuellen Überblick über die vom Stadtrat der Großen Kreisstadt Torgau beschlossenen Satzungen/Verordnungen, geordnet nach den jeweils zuständigen Ämtern bzw. Referaten.

Zur Gewährleistung einer größtmöglichen Übersichtlichkeit wurden sämtliche zwischenzeitlich beschlossenen Änderungen bzw. Ergänzungen zu den ursprünglichen Bestimmungen jeweils in einem Dokument zusammengefasst und aus diesem Grunde auf die Angabe des Datums der Beschlussfassung, des Inkrafttretens und der Bekanntmachung der Rechtsvorschriften verzichtet.

Nähere Informationen hierzu sowie auch zu allen anderen Fragen bezüglich der Stadtrechtsammlung erhalten Sie während der Öffnungszeiten des Rathauses im Hauptamt, Zimmer 217, Telefon 03421 748-140. Hier nehmen die Mitarbeiter auch gern ihre Hinweise und Anregungen entgegen.

Hinweise:

  • Die im Internet veröffentlichten Satzungen und Verordnungen dienen lediglich der Information.
  • Einzig rechtsverbindlich ist das ausgefertigte und in der Stadtverwaltung hinterlegte Original.
  • Gemäß § 5 Absatz 1 der Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Zinna in die Große Kreisstadt Torgau soll das Ortsrecht der Gemeinde Zinna bis 01.01.2018 erhalten bleiben. Die auf dieser Grundlage für die Ortsteile der ehemaligen Gemeinde Zinna geltenden Satzungen / Vereinbarungen finden Sie unter dem Listenpunkt Zinna. Die Dokumente wurden aus organisatorischen Gründen zunächst eingescannt; zu gegebener Zeit erfolgt eine Anpassung an die sonst übliche Verfahrensweise.
  • Die Bebauungspläne der Großen Kreisstadt Torgau einschließlich evtl. Veränderungssperren werden separat in der Rubrik „Bebauungspläne" dargestellt.

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Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.