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Neuordnungskonzept für das Fördergebiet "Altstadt Torgau"

Die Konzeption wurde im Stadtrat am 24.09.2014 bestätigt und kann ab sofort hier eingesehen werden. Fragen beantwortet das Planungsamt/Sanierungsberatungsstelle der Stadtverwaltung.

Die Stadt Torgau wurde 1991 in das Städtebauförderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz" (SDP) des Bundes und des Freistaates Sachsen aufgenommen. Für das bis 2016 noch laufende Fördergebiet „Historische Altstadt", kann kein Fortsetzungsantrag mehr gestellt werden.

Mit der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) zur Ausschreibung 2014 erhielten die Städte und Gemeinden die notwendigen Informationen für eine Antragstellung zur Neuaufnahme in das SDP – 2. Förderperiode. Für einen maximalen Bewilligungszeitraum von 8 Jahren und einem Gesamtförderrahmen (Bund/Land/Gemeinde) von maximal 7 Mio. €, sind neue Gesamtmaßnahmen zu konzipieren.

Die vorliegende Konzeption soll dies in Verbindung mit der Neuantragstellung nachweisen und begründen.

Die Stadt hat ihre Ziele für das Erhaltungssatzungsgebiet entsprechend der Ausschreibungskriterien des SMI bereits mit im Rahmen der konzeptionellen Überarbeitung (KÜGES II) überprüft. Der Stadtrat hatte am 21.05.2014 die Fortführung der Städtebauförderung (SDP) durch Neuantragstellung für das Fördergebiet „Altstadt Torgau" beschlossen, der Neuantrag wurde fristgerecht gestellt und mit dem Neuordnungskonzept vervollständigt.

Durch die Verkleinerung des Fördergebietes im SDP ist ein effektiverer Einsatz der Fördermittel möglich. Im Interesse der weiteren nachhaltigen Entwicklung und Erhaltung der Innenstadt kommt es zu einer Konzentration der Förderung. Dies steht im Einklang mit der gesamtstädtischen Entwicklung (INSEK - Leitlinie: Innenentwicklung vor Außenentwicklung).

Die jährlichen Fortsetzungsanträge (z. T. Aufstockungsanträge) berücksichtigen den mittelfristig notwendigen Finanzrahmen.

Das Erhaltungssatzungsgebiet „Historische Altstadt" bleibt in seinen Grenzen bestehen. Das Fördergebiet liegt innerhalb des Erhaltungssatzungsgebietes.

Ziel dieser Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB ist und bleibt es weiterhin, die bau- und kulturhistorisch wertvollen Stadtbereiche über die jeweiligen Einzeldenkmale, Straßen und Plätze hinaus in ihrer baulichen und strukturellen Eigenart und Geschlossenheit zu erhalten.

Die Umnutzung von Gebäuden, die durch den wirtschaftlichen und demografischen Wandel funktionslos geworden sind, die aber als Einzeldenkmal Zeugnis der Kultur, überwiegend der Renaissance ablegen, ist dabei im Sinne der Belebung der Altstadt wichtige Aufgabe.

Innerhalb des Untersuchungsgebietes „Altstadt Torgau" werden eine weitere Qualifizierung im Sinne des städtebaulichen Denkmalschutzes sowie eine sinnvolle Verknüpfung mit Zielen der energetischen Sanierung angestrebt.

Ein Schwerpunkt bis 2017 ist neben der genannten laufenden Unterstützung des Landratsamtes Nordsachsen bei der Fortführung der Sanierung des Schlosses Hartenfels die Errichtung einer Jugendherberge.

Weitere Maßnahmen sollen schwerpunktmäßig in der baulichen Umsetzung nach dem Jahr 2017 eingeordnet werden (z. B. Marktplatz, der weitere Bauabschnitt im Rathausquartier – Flügel Breite Straße und eine erste Teilsanierung der Nikolaikirche, sowie ein Teilbereich der Promenade).

Die Stadt Torgau geht davon aus, dass auch nach dem Jahr 2021 Maßnahmen zur Erreichung der Gesamtziele für das Erhaltungssatzungsgebiet erforderlich sein werden. Sie wird sich auch weiterhin bemühen, durch Eigenmittel die Entwicklung der Stadt voranzubringen.

Die mit der Neuantragstellung 2014 – 2022 eingereichten Fördermaßnahmen im Fördergebiet „Altstadt Torgau" umfassen einen Förderrahmen vom insgesamt 6.970.000,- €. Dies entspricht Fördermitteln in Höhe von 5.576.000,- € und einem Eigenanteil der Stadt von 1.394.000,- €.

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