Gebietserweiterung Fördergebiet Altstadt Torgau Brückenkopf
Für die dringend notwendige Instandsetzung und Sanierung des Brückenkopfes, insbesondere für den Bereich des ehemaligen Kasernengebäudes, wurden mit Bescheid vom 21.12.2018 zusätzliche Städtebaufördermittel für den Zeitraum 2019 – 2022 zur Verfügung gestellt.
Das vorhandene Fördergebiet „Altstadt Torgau" mit einer Größe von 70,83 ha (Beschluss Nr. 252/2017) musste in diesem Zusammenhang um ein mögliches Fördergebiet, als Ergänzungsgebiet, in einer Größe von ca. 5,28 ha erweitert werden.
Parallel sollte im Interesse der weiteren notwendigen Entwicklung des Areals Bereich Puschkinstraße / Wittenbergerstraße das Fördergebiet in westlicher Richtung um 1,15 ha erweitert werden.
Mit Beschluss Nr. 371/2019 wurde am 10. April 2019 die Erweiterung des Fördergebietes SDP*N* (70,80 ha) um die Teilbereiche Brückenkopf (5,28 ha) und Areal Puschkinstraße/Ecke Wolffersdorffstraße (1,15 ha) beschlossen.
Der Fördermittelgeber (die SAB) hat nach Prüfung der eingereichten Unterlagen zur Erweiterung des Erhaltungsgebietes und mit Abstimmung des Staatsministeriums des Innern (SMI) nur der Gebietserweiterung um den Teilbereich Brückenkopf zugestimmt.
Der Erweiterung des Bereiches Puschkinstraße/Ecke Wolffersdorffstraße wurde nicht zugestimmt.
Es kann, aufgrund von begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel, bis auf Weiteres keine weitere Maßnahme mehr in das Maßnahmekonzept aufgenommen werden.
Der gefasste Beschluss wurde mit einem erneuten Beschluss am 18.03.2020 (Beschluss Nr. 95/2020) angepasst und das Fördergebiet um den Bereich Puschkinstraße/Ecke Wolffersdorffstraße gekürzt.
Die Abgrenzung des Fördergebietes „Altstadt Torgau" kann dem als Anlage beiliegenden Übersichtsplan entnommen werden. Das Fördergebiet hat, nach der Eingrenzung, eine Größe von 76,08 ha.
Durch die Änderung des Fördergebietes ist eine Fortschreibung und Präzisierung des vorliegenden SDP-Fördergebietskonzeptes erforderlich. Das überarbeitete und präzisierte städtebauliche Entwicklungskonzept (SEKo), als weitere Grundlage für das SDP, wurde separat zur Beschlussfassung vorgelegt.